Rechtsprechung
   StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 774, P.St 775   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,3224
StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 774, P.St 775 (https://dejure.org/1975,3224)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10.09.1975 - P.St. 774, P.St 775 (https://dejure.org/1975,3224)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10. September 1975 - P.St. 774, P.St 775 (https://dejure.org/1975,3224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,3224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.11.1951 - 1 BvR 166/51

    Antragsbefugnis eines entmündigten Querulators

    Auszug aus StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 774
    Jedenfalls können wegen der besonderen Eigenart des verfassungsgerichtlichen Verfahrens der Grundrechtsklage die Bestimmungen anderer Verfahrensgesetze, z.B. des § 62 VGO und des § 71 SGG, die hinsichtlich der Prozessfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres entsprechend angewendet werden (vgl. BVerfGE 19, 93 [100] zur Verfassungsbeschwerde), weil die Fähigkeit zur Einlegung der Grundrechtsklage von der Ausgestaltung der einzelnen Grundrechte (vgl. BVerfGE 1, 87 [88/89]) abhängt.
  • BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft

    Auszug aus StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 774
    Jedenfalls können wegen der besonderen Eigenart des verfassungsgerichtlichen Verfahrens der Grundrechtsklage die Bestimmungen anderer Verfahrensgesetze, z.B. des § 62 VGO und des § 71 SGG, die hinsichtlich der Prozessfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres entsprechend angewendet werden (vgl. BVerfGE 19, 93 [100] zur Verfassungsbeschwerde), weil die Fähigkeit zur Einlegung der Grundrechtsklage von der Ausgestaltung der einzelnen Grundrechte (vgl. BVerfGE 1, 87 [88/89]) abhängt.
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 41/51

    Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

    Auszug aus StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 774
    Wird ein Rechtsmittel aus formellen Gründen zurückgewiesen - etwa wie hier infolge verspäteter Einlegung der Berufung -, so ist der Rechtsweg im Sinne des § 48 Abs. 3 StGHG nicht erschöpft (vgl. StGH, Beschluss vom 7. November 1958 - P.St. 268/269 - und BVerfGE 1, 12 [13]).
  • StGH Hessen, 20.10.1965 - P.St. 417

    Gleichheitssatz; Untersuchungshaft; Untersuchungsgefangener; Arbeitsvergütung

    Auszug aus StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 774
    Entscheidend ist jedoch, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts nach Art. 25 GG keinen Grundrechtscharakter haben (vgl. BVerfGE 6, 339, 340; ebenso StGH, Beschluss vom 20. Oktober 1965 - P.St. 417 - zu Art. 67 HV).
  • StGH Hessen, 07.11.1958 - P.St. 268

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität

    Auszug aus StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 774
    Wird ein Rechtsmittel aus formellen Gründen zurückgewiesen - etwa wie hier infolge verspäteter Einlegung der Berufung -, so ist der Rechtsweg im Sinne des § 48 Abs. 3 StGHG nicht erschöpft (vgl. StGH, Beschluss vom 7. November 1958 - P.St. 268/269 - und BVerfGE 1, 12 [13]).
  • StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794

    Rechtliches Gehör; Prozessfähigkeit; Frist; Fristbeginn; Zustellung;

    Jedenfalls können wegen der besonderen Eigenart des verfassungsrechtlichen Verfahrens der Grundrechtsklage die Bestimmungen anderer Verfahrensgesetze, z. B. des § 62 VwGO und des § 71 SGG, die hinsichtlich der Prozeßfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres entsprechend angewendet werden, weil die Fähigkeit zur Einlegung der Grundrechtsklage von der Ausgestaltung der einzelnen Grundrechte abhängt (vgl. BVerfGE 1, 87 [88/89]; StGH Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 774, 775 -).

    Durch die auf ein solches Rechtsmittel ergehende Entscheidung wird aber die Monatsfrist des § 48 Abs. 3 StGHG nicht erneut in Lauf gesetzt (vgl. BVerfGE 19, 323, 330; 20, 276 [279]; Hess. StGH zuletzt im Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 774, 775).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht